Feststellanlagen - für Barrierefreiheit bei Schutztüren
Feuer- und Rauchschutztüren sind in Gebäuden essenziell und müssen normalerweise stets geschlossen sein. Doch müssen die Türen häufig frequentiert werden, kann dies oft lästig werden. Eine Ausnahme gibt es jedoch, und zwar wenn Schutztüren mit Feststellanlagen (FSA) ausgestattet sind. In diesem Fall dürfen die wichtigen Türen offen stehen bleiben. Denn durch diese Anlagen wird gewährleistet, dass die Schutztür beispielsweise im Brandfall zuverlässig geschlossen wird.
Da es sich hierbei um höchst komplexe Technik handelt, ist eine regelmäßige Wartung unbedingt erforderlich.