Feuer- und Rauchschutztüren sind in Gebäuden essenziell und müssen normalerweise stets geschlossen sein. Doch müssen die Türen häufig frequentiert werden, kann dies oft lästig werden. Eine Ausnahme gibt es jedoch, und zwar wenn Schutztüren mit Feststellanlagen (FSA) ausgestattet sind. In diesem Fall dürfen die wichtigen Türen offen stehen bleiben. Denn durch diese Anlagen wird gewährleistet, dass die Schutztür beispielsweise im Brandfall zuverlässig geschlossen wird.

Da es sich hierbei um höchst komplexe Technik handelt, ist eine regelmäßige Wartung unbedingt erforderlich. Anstatt Keile in einer Schutztür zu platzieren, ist es Brandschutz-technisch unbedenklich und insgesamt sinnvoller, wenn elektrisch betriebene, zugelassene Anlagen zum Feststellen von Türen genutzt werden. Dadurch wird die Selbst-Schließung von Schutztüren sozusagen kontrolliert unwirksam. Dies bedeutet, dass Türen barrierefrei offen gehalten werden, im Brandfall jedoch automatisch freigegeben werden und der Türschließer seine Pflicht erfüllen kann.

Feststellanlagen wie von der AB Automatic GmbH & Co. KG sind mit einer komplexen Technologie ausgestattet. Diese setzt sich der Energieversorgung, einem oder mehreren Brandmeldern, der Feststellvorrichtung sowie der Auslösevorrichtung zusammen. Bei den Feststellvorrichtungen handelt es sich häufig um elektromagnetische Systeme. Dazu gehören Magnetventile, Haftmagnete und Magnetkupplungen. Für Haftmagnete werden Haftgegenplatten benötigt, die an einer Wandseite zu montieren sind. Die anderen Bestandteile der Anlagen sind bereits innerhalb einer Gleitschiene oder im Türschließer integriert.

Feststellanlagen haben eines gemeinsam, im Alarmfall werden die Anlagen mithilfe des Brandmelders abgeschaltet. Bei einem Stromausfall wird die Auslösevorrichtung ebenfalls automatisch abgeschaltet. Dadurch erfolgt eine Freigabe der Tür und der Türschließer schließt die Schutztür. Bei Zwei-flügeligen Türen sorgt die eingebaute Schließfolgeregelung für eine zuverlässige Schließung beider Flügel. Dadurch hat die Brandschutztür ihre Funktion erfüllt. Weder Brand noch Rauch können sich ausbreiten.

Falls Türen jedoch nicht dauerhaft offen stehen sollen, kann die Feststellung jederzeit per Hand manuell gelöst werden. Diese Handhabung ist für Feststellanlagen generell vorgeschrieben. Dies lässt sich beispielsweise durch Unterbrechertaster realisieren, die den sogenannten Haltestrom abschalten. Die Taster müssen mit der Aufschrift "Tür schließen" versehen und Rot markiert sein. Die Unterbrechertaster sind zwingend dort zu platzieren, wo keine festgestellte Tür sie verdecken kann. Ist die Feststellvorrichtung allerdings mittels leichtem Ziehen des Türblattes zu lösen, muss nicht unbedingt ein Taster installiert werden.

Hinweis: Freilaufschließer und Drehtürantriebe, welche fast widerstandslosen Durchgang an Schutztüren ermöglichen, werden als Bestandteil (Feststellvorrichtung) der Feststellanlage betrachtet und sind je nach Modell des Produktes bereits mit Komponenten wie einem Brandmelder, der Auslösevorrichtung und Energieversorgung ausgestattet.

Anlagen zum Feststellen von Türen eignen sich grundsätzlich auch für Brandschutz-Außentüren, die zum Schutz der Innenbereich an Gebäuden montiert sind. Dafür müssen jedoch allerdings vorgeschriebene Betriebsbedingungen eingehalten werden, die sich auf Feuchtigkeit und Temperaturen beziehen. Um dies exakt einzuhalten, sollte die Bewertung eines Brandschutz-Gutachters eingeholt werden.

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