Das Bauordnungsrecht legt unter anderem Auflagen für den Brandschutz im Bauwesen fest. Sowohl kleinere als auch größere Baumaßnahmen unterliegen diesen Bestimmungen, die sich im Detail unterscheiden können. Ein Prüfingenieur für Brandschutz ist für die Überprüfung der Einhaltung der Brandschutzbestimmungen zuständig und führt diese im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde durch. Im Rahmen kleinerer Baumaßnahmen ist auch die direkte Beauftragung durch den Bauherrn erlaubt.

Das Aufgabengebiet

Da die Bauaufsichtsbehörden die Einhaltung der Brandschutzvorschriften nicht selbst überwachen können, beauftragen sie einen Prüfingenieur für Brandschutz mit dieser Aufgabe. Im Rahmen seiner Tätigkeit überprüft er die Vollständigkeit und Richtigkeit der Brandschutznachweise von baulichen Anlagen sowie die korrekte Bauausführung. Ein wichtiger Gesichtspunkt ist dabei die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr, die abhängig von den lokalen Gegebenheiten natürlich stark unterschiedlich ausfallen kann. Im Gegensatz zum Prüfingenieur, der stets von der Bauaufsichtsbehörde beauftragt wird, arbeitet in einigen Bundesländern ein sogenannter Prüfsachverständiger im Auftrag des Bauherrn und bescheinigt sowohl die Richtigkeit der Brandschutznachweise als auch die ordnungsgemäße Bauausführung. Diese Bescheinigung muss der Bauherr dann der Bauaufsichtsbehörde vorlegen.

An dieser Stelle stellt sich natürlich auch die Frage, ob ein Bauherr den Prüfingenieur für Brandschutz selbst auswählen kann? Ist die Beauftragung direkt durch den Bauherrn erfolgt, kann er sich den jeweiligen Prüfingenieur selbst aussuchen. Kommt der Auftrag hingegen von der Bauaufsichtsbehörde, entscheidet diese auch darüber, wer mit der Durchführung der Überprüfung beauftragt wird. Prüfsachverständige können hingegen immer frei gewählt werden, da sie ohnehin vom Bauherrn beauftragt sind.


Sowohl die Prüfingenieure als auch die Prüfsachverständigen für Brandschutz werden von einer Anerkennungsbehörde für die Tätigkeit zugelassen. Aufgrund dieser Anerkennungen veröffentlichen die Stellen entsprechende Listen, auf denen qualifizierte und anerkannte Prüfingenieure bzw. Prüfsachverständige aufgeführt sind. Wichtig ist, dass die Prüfer auch länderübergreifend arbeiten dürfen. Es ist also möglich, dass eine Bauaufsichtsbehörde aus einem anderen Gebiet einen Prüfingenieur für Brandschutz beauftragt und umgekehrt. Außerdem dürfen auch Ingenieure und Prüfsachverständige aus anderen Ländern beauftragt werden, sofern sie über eine gleichwertige staatliche Anerkennung verfügen. Ausgenommen von der Tätigkeit als Prüfingenieur sind Personen, die bereits vorher in irgendeiner Weise mit dem zu prüfenden Bauvorhaben zu tun hatten, etwa als Bauleiter, Unternehmer oder Nachweisersteller.

An dieser Stelle ist zudem zu betrachten, was passiert, wenn es zu Unstimmigkeiten mit dem Bauherrn kommt. Ist der Bauherr mit dem Ergebnis der Brandschutzprüfung oder mit der Person des Prüfingenieurs nicht einverstanden, kann er einen entsprechenden Widerspruch gegen die Entscheidung der zuständigen Behörde einlegen bzw. später Klage beim Gericht erheben. Bei einer zivilrechtlichen Beauftragung von Prüfsachverständigen durch den Bauherrn ist hingegen der übliche Rechtsweg beim Zivilgericht zu beschreiten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Prüfingenieur eine wichtige Rolle übernimmt und unerlässlich für den erfolgreichen Abschluss eines Bauprojektes ist.

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